Schadstoffgutachten · Asbest

Asbest erkennen, bevor er gefährlich wird.

Asbest steckt in tausenden Bauprodukten, die bis 1993 verbaut wurden. Wir erkunden betroffene Bauteile, beproben sie fachgerecht und liefern Ihnen eine belastbare Entscheidungsgrundlage für Sanierung oder Rückbau.

Asbest war jahrzehntelang das meistverbaute Brandschutz- und Baumaterial in Deutschland – fest gebunden in Asbestzement oder schwach gebunden in Spritzasbest. Erst seit 1993 besteht ein vollständiges Verbot. In Bestandsgebäuden aus dieser Zeit ist Asbest deshalb die Regel, nicht die Ausnahme.

Gefährlich werden die Fasern, sobald sie freigesetzt werden: beim Bohren, Brechen, Schleifen oder im Zuge eines unkoordinierten Rückbaus. Eine fundierte Erkundung vor jedem Eingriff in die Substanz ist daher nicht nur sinnvoll, sondern für gewerbliche Arbeiten nach Gefahrstoffrecht verpflichtend.

Wo Asbest typischerweise vorkommt

SpritzasbestBrandschutzbeschichtungen an Stahlträgern, Decken und in Aufzugsschächten – schwach gebunden und besonders kritisch.
AsbestzementDach- und Fassadenplatten (Eternit), Lüftungskanäle, Blumenkästen und Rohre.
BodenbelägeFloor-Flex-Platten und Cushion-Vinyl inklusive der darunterliegenden Kleber.
Putze & KleberFliesenkleber, Spachtel- und Fugenmassen, Dichtungsschnüre und Brandschutzklappen.

Warum Asbest ein Risiko ist

  • Lungenkrebs, Asbestose und Mesotheliom – Erkrankungen mit jahrzehntelanger Latenzzeit.
  • Bereits geringe Faserkonzentrationen in der Atemluft gelten als gesundheitsschädlich.
  • Unentdeckter Asbest führt im Rückbau zu Baustopp, Sperrung und teurer Nachsanierung.
  • Bauherren und Arbeitgeber haften für den Schutz aller Beteiligten auf der Baustelle.
Rechtlicher RahmenArbeiten an Asbest unterliegen der Gefahrstoffverordnung und der TRGS 519. Vor jedem Eingriff in verdächtige Bausubstanz ist eine Erkundung gefordert – wir liefern die dafür notwendige Datengrundlage.

So läuft die Untersuchung ab

1

Erstgespräch

Klärung von Baujahr, Nutzung, geplanten Maßnahmen und Verdachtsmomenten.

2

Begehung

Systematische Erfassung asbestverdächtiger Bauteile vor Ort.

3

Probenahme

Materialproben unter Schutzmaßnahmen, repräsentativ und dokumentiert.

4

Laboranalyse

Faseranalytik im akkreditierten Labor (z. B. REM/EDX).

5

Bewertung

Einstufung von Belastung, Dringlichkeit und Sanierungsverfahren.

6

Gutachten

Prüffähiger Bericht mit Sanierungsempfehlung und Mengengerüst.

Häufige Fragen

Asbest: häufige Fragen

Ab welchem Baujahr besteht Asbestverdacht?
Bei Gebäuden, die vor 1993 errichtet oder saniert wurden, ist mit asbesthaltigen Bauprodukten zu rechnen. Da Restbestände noch einige Jahre verbaut wurden, prüfen wir auch Objekte der frühen 1990er-Jahre sorgfältig.
Ist eine Asbestuntersuchung Pflicht?
Für gewerbliche Arbeiten an verdächtiger Bausubstanz fordert das Gefahrstoffrecht eine vorherige Erkundung. Ohne diese Grundlage dürfen Sanierungs- und Abbrucharbeiten nicht fachgerecht ausgeschrieben oder ausgeführt werden.
Kann ich Asbest selbst entfernen?
Nein. Arbeiten an Asbest dürfen nur durch sachkundige Fachfirmen nach TRGS 519 erfolgen. Eigenständige Entfernung gefährdet die Gesundheit und ist rechtlich unzulässig.
Wovon hängen die Kosten ab?
Maßgeblich sind Objektgröße, Anzahl der Verdachtsmaterialien, Probenanzahl und Zugänglichkeit. Nach einer kurzen Objektbeschreibung nennen wir Ihnen eine belastbare Bandbreite.
Bereit für belastbare Grundlagen?

Asbest sicher beurteilen lassen.