
Wo viele Gewerke aufeinandertreffen, entscheidet Koordination über Sicherheit. Als Koordinator nach Baustellenverordnung verbinden wir Schutzpflichten, Termine und Verantwortlichkeiten zu einem belastbaren Konzept – in Planung und Ausführung.
Die Baustellenverordnung (BaustellV) verpflichtet Bauherren, bei Beteiligung mehrerer Unternehmen einen Koordinator für Sicherheit und Gesundheitsschutz zu bestellen. Diese Pflicht lässt sich delegieren – die Verantwortung bleibt jedoch beim Bauherrn, solange sie nicht fachgerecht wahrgenommen wird.
Wir übernehmen die Koordination in der Planungs- und Ausführungsphase, erstellen den SiGe-Plan und sorgen dafür, dass Schutzmaßnahmen ineinandergreifen statt sich zu blockieren – gerade bei Schadstoff- und Rückbauprojekten ein entscheidender Faktor.
Anzeige der Baustelle, wo gesetzlich erforderlich.
Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans.
Koordination der Schutzmaßnahmen bereits in der Planung.
Begehungen, Abstimmung und Anpassung vor Ort.
Lückenlose Protokollierung aller Maßnahmen.
Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten am Objekt.